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Zweck des Patentrechts

Das Patentrecht bezweckt ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Erfinder einerseits und jenen der Allgemeinheit andererseits: Die Erfinder werden mit einem zeitlich (auf maximal 20 Jahre), territorial (auf das Gebiet des Erteilungsstaates) und inhaltlich (auf die patentierte Erfindung) beschränkten Ausschliesslichkeitsrecht belohnt, weil sie die der Allgemeinheit einen technischen Fortschritt verschaffen. Das Patentrecht schützt so die getätigten Investitionen für Forschung und Entwicklung und schafft einen Innovationsanreiz.

Patentanmeldungen und erteilte Patente werden veröffentlicht. Sie vermitteln somit auch Einblick in die Entwicklung und können Parallelentwicklungen vermeiden helfen.

Informationsplattformen

www.copyright.ch
www.trademark.ch
www.patentlaw.ch
www.designlaw.ch
www.ictlaw.ch
www.industriallaw.ch

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