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Software-Patente vs. Computer-implementierte Erfindungen

Software bzw. Computerprogramme sind durch das Urheberrecht geschützt. Dabei schützt das Urheberrecht  die konkrete Implementierung, also den Programm-Code, nicht aber ein Verfahren, das einem Computerprogramm zugrunde liegt. Ohne gegen das Urheberrecht zu verstossen, ist es möglich, dieselbe Idee in einem anderen Computerprogramm umzusetzen. oder eine Software mit einer gewissen Funktionalität nachzuprogrammieren.

Es wäre also naheliegend, Software mittels Patenten zu schützen. Patente dienen dem Schutz technischer Erfindungen, also neuen und nicht naheliegenden Lösungen technischer Problemstellungen. Grundsätzlich jedoch sind in Europa Computerprogramme als solche vom Patentschutz ausgeschlossen. Reine Textverarbeitungsprogramme beispielsweise lösen kein technisches Problem und sind daher nicht patentierbar. Anders sieht es hingegen aus, wenn Computerprogramme dazu dienen, eine technische Erfindung umszusetzen. Solche "computer-implementierte Erfindungen" können unter gewissen Umständen unter dem europäischen Patentrecht durchaus patentfähig sein.

Informationsplattformen

www.copyright.ch
www.trademark.ch
www.patentlaw.ch
www.designlaw.ch
www.ictlaw.ch
www.industriallaw.ch

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