Internationales Patentrecht
Beim Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) handelt es sich um eine staatsvertragliche Vereinbarung von europäischen Staaten.
Das EPÜ bildet für die Vertragsstaaten ein einheitliches Recht für die Erteilung von Patenten (sog. europäische Patente). Dabei ist zu beachten, dass solcherart erteilte Patente in den vom Anmelder benannten Staaten die gleichen Rechtswirkungen wie nationale Patente haben (vgl. Art. 2 Abs. 2 EPÜ).
Patentverletzungsverfahren bezüglich eines europäischen Patents richten sich nach der nationalen Rechtsordnung der verschiedenen Vertragsstaaten.
In internationaler Hinsicht spielt im Patentrecht der Patent Cooperation Treaty (PCT) eine wichtige Rolle. Der PCT ermöglicht die Einreichung einer einzigen Patentanmeldung mit Wirkung in über 120 Staaten anstelle der Einreichnung mehrerer einzelner nationaler oder regionaler Anmeldungen. Erst nach Ablauf einer gewissen Frist müssen in den einzelnen Ländern nationale Patentanmeldungen eingereicht werden.
Tel. +41 44 225 70 70, Fax +41 44 225 70 80
Die auf unseren Webseiten publizierten Inhalte unterstehen dem Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Nutzung außerhalb der Schranken des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Downloads, Ausdrucke und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Das Logo von Rentsch Partner AG ist markenrechtlich geschützt. Die auf unseren Webseiten publizierten Inhalte wurden sorgfältig erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann Rentsch Partner AG jedoch keinerlei Gewähr oder Haftung übernehmen. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und keine rechtliche Beratung.

