Patentstrategie
Verschiedene Staatsverträge [insbesondere Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ), Patent Cooperation Treaty (PCT)] ermöglichen es, eine Erfindung auf verschiedenen Wegen patentieren zu lassen. Folgende Gesichtspunkte sollten bei der Festlegung der konkreten Patentanmeldestrategie beachtet werden:
- Vorhandene Patente auf dem massgeblichen Gebiet der Erfindung (Ergebnis einer Patentrecherche)
- Markt- und Konkurrenzsituation auf dem betreffenden Gebiet der Erfindung in technischer, kommerzieller und territorialer Hinsicht
- Festlegung der zu schützenden Aspekte der Erfindung (Verfahrens- und/oder Vorrichtungspatent)
- Entwicklungsstadium der Erfindung (liegt erst eine Idee oder bereits ein Prototyp vor?)
- Zur Verfügung stehende finanzielle Mittel
- Art der kommerziellen Verwertung des Patents (eigene Verwertung, Verkauf des erteilten Patents oder Lizenzvergabe)
All diese Punkte und weitere sollten sinnvollerweise zusammen mit einem Patentanwalt im Einzelnen erörtert werden.
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