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Anmeldung und Hinterlegung

Wer ein Patent erlangen will, hat bei der zuständigen Behörde eine Patentanmeldung einzureichen. Die dabei zu beachtenden formellen Vorgaben richten sich weltweit nach vergleichbaren Kriterien.

Eine schweizerische Patentanmeldung muss beispielsweise folgendes enthalten:

  1. Einen Antrag auf Erteilung des Patentes
  2. Eine Beschreibung der Erfindung
  3. Eine Zusammenfassung
  4. Einen oder mehrere Patentansprüche
  5. Gegebenfalls eine Zeichnung, auf die sich die Beschreibung oder die Patentansprüche beziehen

Nach Eingang der Patentanmeldung beim IGE oder beim EPA wird im Rahmen der Eingangsprüfung festgestellt, ob die formellen, gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, um der Patentanmeldung ein Anmeldedatum zuzuerkennen.

Informationsplattformen

www.copyright.ch
www.trademark.ch
www.patentlaw.ch
www.designlaw.ch
www.ictlaw.ch
www.industriallaw.ch

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