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FAQ

Was kann nicht patentiert werden? Sind Computerprogramme patentierbar? Was ist wichtig, wenn man Drittpersonen die Erfindung offenbart? In welchen Ländern soll eine Erfindung patentiert werden? Wieviel kostet eine Patentanmeldung? Das Patent als taktisches Mittel im Kampf um Marktanteile? Wo werden Patentschriften publiziert? Zeitdauer des Patentschutzes?

Was kann nicht patentiert werden?

In den meisten Ländern sind Ideen, Konzepte, Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, Lernmethoden, organisatorische Arbeitsabläufe, mathematische Methoden und ästhetische Formschöpfungen nicht patentierbar. Ebenfalls vom Patentschutz ausgeschlossen sind: Pflanzensorten (Züchtungen neuer Pflanzensorten sind jedoch gemäss dem Sortenschutzgesetz schützbar) und Tierarten sowie Verfahren der Diagnostik, Therapie und Chirurgie, die am menschlichen oder tierischen Körper angewendet werden (z.B. Art. 2 lit. b PatG bzw. Art. 52 Abs. 4 EPÜ).

Sind Computerprogramme patentierbar?

Software bzw. Computerprogramme sind durch das Urheberrecht geschützt. Dabei schützt das Urheberrecht die konkrete Implementierung, also den Programm-Code, nicht aber ein Verfahren, das einem Computerprogramm zugrunde liegt. Ohne gegen das Urheberrecht zu verstossen, ist es möglich, dieselbe Idee in einem anderen Computerprogramm umzusetzen. oder eine Software mit einer gewissen Funktionalität nachzuprogrammieren. Es wäre also naheliegend, Software mittels Patenten zu schützen. Patente dienen dem Schutz technischer Erfindungen, also neuen und nicht naheliegenden Lösungen technischer Problemstellungen. Grundsätzlich jedoch sind in Europa Computerprogramme als solche vom Patentschutz ausgeschlossen. Reine Textverarbeitungsprogramme beispielsweise lösen kein technisches Problem und sind daher nicht patentierbar. Anders sieht es hingegen aus, wenn Computerprogramme dazu dienen, eine technische Erfindung umszusetzen. Solche "computer-implementierte Erfindungen" sind unter gewissen Umständen durchaus patentfähig.
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Was ist wichtig, wenn man Drittpersonen die Erfindung offenbart?

"Erst anmelden, dann reden!" Dies ist der wichtigste Grundsatz bei Erfindungen. Schon manche Erfinder mussten dafür büssen, dass sie ihre Erfindungen voreilig an Messen in Form von Prototypen präsentierten, Prospekte druckten oder die neusten Erkenntnisse in einem Vortrag präsentierten, bevor die Erfindung beim zuständigen Amt hinterlegt worden war. Solche Vorveröffentlichungen sind neuheitsschädlich und schliessen eine Patentierung aus.

In welchen Ländern soll eine Erfindung patentiert werden?

Die Frage nach der internationalen Ausdehnung des Patentschutzes ist ein komplexes Thema, das einer besonderen patentanwaltlichen Beratung bedarf. Häufig entscheiden sich Patentinhaber für einen Schutz mindestens in den Produktionsländern und den wesentlichen Absatzmärkten.

Der Entscheid, in welchen Ländern eine Erfindung patentiert werden soll, hängt von einer Vielzahl von spezifischen Faktoren ab. Es gibt keine allgemeingültigen Vorgehensweisen. Die wichtigsten zu beachtenden Gesichtspunkte bei einer Anmeldung finden Sie unter 'Patentanmeldestrategie'.

Wieviel kostet eine Patentanmeldung?

Die Kosten einer Patentanmeldung von der Ausarbeitung bis zur Erteilung eines Patents hängen insbesondere davon ab, in welchem Land die Erfindung angemeldet wird, wie umfangreich und wie aufwändig die Erstellung der Anmeldeunterlagen sind, und ob es im Rahmen des Erteilungsverfahrens zu Beanstandungen vom Amt oder Einsprachen von Drittpersonen kommt.
Für die professionelle Ausarbeitung und Hinterlegung einer Patentanmeldung muss typischerweise mit Kosten zwischen CHF 5'000.– und CHF 12'000.– gerechnet werden. Eine zuverlässigere Kostenabschätzung ist erst auf Grundlage der gewählten Patentanmeldestrategie sowie des konkreten Falles möglich.
Bei schweizerischen Patentanmeldungen betragen die amtlichen Anmeldegebühren typischerweise CHF 200.–, bei europäischen Patentanmeldungen ca. CHF 3'500.– (die genauen Anmeldegebühren bestimmen sich nach Anzahl Ländern, Anzahl von Patentansprüchen und weiteren Faktoren). Die Kosten während des Prüfverfahrens sowie die Jahresgebühren fallen zusätzlich an.
Auf Ihren Wunsch hin unterbreitet Ihnen die Kanzlei Rentsch & Partner für konkrete Fälle gerne eine detaillierte Kostenschätzung.

Das Patent - ein taktisches Mittel im Kampf um Marktanteile?

Patente sind Lohn und Anreiz für die Forschung und Entwicklung auf allen Gebieten der Technik. Auch wenn eine Erfindung schlussendlich nur in einzelnen Ländern zum Patent angemeldet wird oder aus anderen Gründen nicht bis zur Patenterteilung weiterverfolgt wird, so hat jede veröffentlichte Patentanmeldung die Wirkung, dass die entsprechende Erfindung mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung zum Stand der Technik zählt und folglich nicht mehr Inhalt eines späteren Patents sein kann. Patente und Patentanmeldungen lassen sich daher als wichtige strategische Mittel im Kampf um Marktanteile einsetzen.

Wo werden Patentschriften publiziert?

Die Publikationen der Patentschriften erfolgen nach landesspezifischen Vorschriften, wobei immer mehr Patentämter die Patentschriften und Anmeldungen an Stelle gedruckter Publikationen auf elektronischem Weg (Internet) publizieren (z. B. USA).

Zeitdauer des Patentschutzes?

Der schweizerische Patentschutz besteht längstens bis zum Ablauf des 20. Jahres gerechnet ab dem Anmeldedatum (Art. 14 PatG bzw. Art. 63 Abs. 1 EPÜ). Vor Ablauf der zwanzigjährigen Patentdauer kann ein Patent durch Verzicht oder wegen Nichtzahlung von Jahresgebühren erlöschen. Nach Ablauf des Patents darf die Erfindung von jedermann benutzt werden, wobei im Bereich pharmazeutischer Produkte in vielen Ländern mit dem so genannten Schutzzertifikat die Patentlaufdauer verlängert werden kann (in der Schweiz z.B. um max. fünf Jahre; Art. 140e PatG).

Patentrecht Abgrenzungsvereinbarung Abmahnung Patent Verletzung Patentverletzung Schweiz Alleinvertriebsvertrag Patentrecht Distributionsvertrag Lizenzvertrag Patent Schweiz Patentlizenzvertrag Anmeldeverfahren Patent Schweiz Anmeldung Patent Schweiz Anspruch Patentanspruch Patentanwalt Rechtsanwalt Patentrecht Schweiz Anwalt Anwälte Anwaltskanzlei Patentrecht Anwendbares Recht Arbeitnehmererfindung Benützung Beschreibung Betriebslizenz Patentierung Verfahren Diagnostik Patentierung Computerprogramme biotechnologische Erfindungen schützen Dauer Patentschutzes Einrede Patentschutz Nichtigkeit des Patents Einstweiliger Rechtsschutz Patent verletzt Eintragungsgesuch EPA Eintragungsgesuch Europäisches Patentamt EPO Europäische Patentorganisation EPÜ Europäisches Patentübereinkommen Patentrecht Definition Erfinderische Tätigkeit Schutzvoraussetzungen Patent Erfindung schützen Erfindung Abgrenzung zur Entdeckung Erschöpfung im Patentrecht Erstanmeldung Erteilungsverfahren Exklusivlizenz Fachmann Patentrecht Feststellungsklage Frühere Anmeldung Gebrauchslizenz Gebrauchsmuster Gebühren Geistiges Eigentum Kosten Patentanmeldung Kosten Patentschrift Gemeinschaftspatent Gerichtsstand Patentverletzung Gerichtsstand Verletzungsklagen Patentierbarkeit Geschäftsmethode Maschine Schützen Gesetz Patentrecht Patentgesetz Gewerbliche Anwendbarkeit Schutzvoraussetzung Patentschutz Gewerblicher Rechtsschutz Gewerbsmässige Nutzung des Patents Glaubhaftmachung Kartellrecht und Gruppenfreistellung Haftung Patentrecht Herkunft patentverletzender Erzeugnisse Herstellungslizenz Hinterlegungsgebühr Hinterlegungsprinzip Schweiz Hinterlegungspriorität Schweiz IGE Immaterialgüterrecht Immaterialgüterrechte Import patentierter Güter Importlizenz Institut für geistiges Eigentum Internationale Patentanmeldung Schweiz Inverkehrbringen Patentrecht Kartellrecht und Patente Kenntnisse der Fachperson Klage Anwalt Patentverletzungsprozess Schweiz Klageberechtigung Klassifikation Patentklassifikation Kleine Erfindung schützen Kombinationserfindung Kosten Lizenz einfache Lizenz exklusive Lizenz Gebrauchslizenz Lizenzrecht Beratung Lizenzvertrag Beratung Lizenzgebühr Mehrheit von Verletzern Mitbenützungsrecht bei Patenten mittelbare Patentverletzung Patentrecht Nachahmung Nachmachung Fälschung Schutz Verletzung Nationale Patenanmeldung nationale Phase Schweiz Nennung des Erfinders Neuanmeldung Neuheit neutheitsschädliche Offenbarung Neuheitsschonfrist Nicht nahe liegen Oberbegriff Nichtangriffsklausel Nichtigkeit Nichtigkeitsgründe Patent Nichtigkeitsklage Offenbarung Patentschrift Offenlegungschrift Ordre Public Patentrecht Parallelimport Patente Pariser Verbandsübereinkunft PVÜ Patentamt Schweiz IGE Patentanmeldung Schweiz Patentanmeldung Europa internationale Patentanmeldung PCT Patent Cooperation Treaty Patentanwalt Schweiz Patentanwälte Zürich Hilfe Patenterteilung Abklärung Patentierbarkeit Patentfähigkeit Patentfamilie schweizerisches Patentgesetz Patentierbarkeit Erfindung patentierbar Patentklassifikation erstellen Patentschrift Patentübertragung Patentverkauf Patentverletzung Feststellung Patentverletzung Verbot Unterlassung Patentverletzung Schadenersatz Patentverletzung Gewinnherausgabe Patentverwertung internationale Priorität schweizerische Priorität innerer Prioritätsbeleg EPÜ Prioritätserklärung IGE Prioritätsfrist Patentrecht Prüfungsantrag Prüfungsbescheid Patentgesuch Prüfungsverfahren IGE Prüfungsverfahren PVUe internationale Patentrecherche nationale Patentrecherche Recht auf das Patent Recht am Patent Rechtsanwalt Patentrecht Rechtsanwälte Patentrecht Schweiz Rechtsbeständigkeit rechtsbeständig Rechtsmittel Rechtsübergang Patentrecht Übertragung Übertragungsvereinbarung Registereintrag Registrierung Lizenz Patentrecht Lizenzvertrag Royalty Royalties Tantieme Tantiemen Schadenersatz Schutzbereich Schutzdauer des Patents Schweiz Schutzgegenstand Schutzrechtsvermerk Schutzrechtsverwarnung Schutzrechtsvollmacht Schutzumfang Sperrpatent Stand 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