Patente zum Schutz von Erfindungen und zur Förderung der technischen Innovation
Das Patentrecht schützt Erfindungen und gibt dem Erfinder durch das Patent das Recht, seine Erfindung ausschliesslich zu nutzen, zu lizenzieren und zu vermarkten. Patente sind der Lohn und Anreiz für die Forschung und Entwicklung auf allen Gebieten der Technik und ermöglichen den Schutz von technischen Innovationen. Patente sind daher Ausdruck für Innovationskraft und sichern Marktvorteile. Erst die Anmeldung des Patents gibt dem Erfinder einen Patentschutz und ermöglicht es diesem, sich gegen Verletzungen seines Patents zur Wehr zu setzen.
Nach dem Patentgesetz werden Erfindungspatente für neue gewerblich anwendbare Erfindungen erteilt. Nach dem Patentrecht ist keine patentfähige Erfindung, was sich aus dem Stand der Technik (Art.7 PatG) ergibt. Für den Schutz des Patents sind die Voraussetzungen der Neuheit, der gewerblichen Anwendbarkeit und des nicht Naheliegens zu erfüllen. Die Anmeldung der nationalen oder. internationalen (PCT bzw. EPÜ) Patentes kann beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) oder beim Europäischen Patentamt (EPA) erfolgen.
Diese Homepage enthält grundsätzliche Informationen und Neuigkeiten zu Patenten und zum Patentrecht, insbesondere zum schweizerischen und europäischen Patentrecht. Diese Informationen sollen vor allem dem Erfinder einen ersten Einstieg in das Patentrecht ermöglichen und zu den wichtigsten Fragen Antworten geben.
Für rechtliche, technische und strategische Fragen z. B. bei der Anmeldung und Hinterlegung des Patents, Verletzung des Patents, Lizenzierung des Patents oder Dienstleistungen wie Recherchen des Standes der Technik oder Management des Patentportfolios helfen Ihnen Rentsch Partner AG Patentanwälte und Rechtsanwälte gerne weiter.
Tel. +41 44 225 70 70, Fax +41 44 225 70 80
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